Fr 9. Jan 2009, 16:57
Umstrittenes BKA-Gesetz kann in Kraft treten
Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" soll das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, bekommt das Bundeskriminalamt eine Reihe neuer Befugnisse, die die Landespolizeien zum größten Teil schon seit 60 Jahren haben. Das einzige ganz neue Fahndungsinstrument wäre die Online-Durchsuchung.
Berlin (RPO). Das umstrittene BKA-Gesetz ist nach einer Korrektur nun beschlossene Sache. Einen Tag nach dem Bundestag billigte es am Freitag auch der Bundesrat. Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt weitreichende polizeiliche Befugnisse in Anti-Terror-Kampf eingeräumt.
Mit knapper Mehrheit wurde der geänderte Gesetzentwurf beschlossen, auf den sich zuvor der Vermittlungsausschuss geeinigt hatte. Die rot-rote Koalition in Berlin und die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung stimmten dem Gesetz nicht zu. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte im Bundesrat, das absolute Auskunftsverweigerungsrecht müsse für alle Berufsgeheimnisträger gelten, also für alle Rechtsanwälte sowie Ärzte und Journalisten. Das Gesetz sieht diesen Schutz nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger vor.
FDP, Grüne und die Linke lehnen das Vorhaben weiter als verfassungswidrig ab. Die FDP hatte die im Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen bei der Online-Durchsuchung als "marginal" kritisiert. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen.
Der Bundesrat hatte Ende November wegen Widerstands aus der SPD dem BKA-Gesetz in seiner ursprünglichen Form nicht zugestimmt, worauf der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Der Ausschuss beschloss am Mittwoch als Reaktion auf den Widerspruch der Länderkammer, dass bei der heimlichen Online-Durchsuchung immer ein Richter die Genehmigung erteilen muss. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei "Gefahr im Verzug" diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen.
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Geändert wurde auch die Regelung, wonach die Feststellung, ob gesammelte Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen und dann nicht verwendet werden dürfen, nur im Streitfall einem Richter überlassen wird. Jetzt steht die Auswertung durch zwei BKA-Beamte und einen BKA-Datenschützer unter der "Sachleitung" eines Richters. Nach der Unterschrift durch Bundespräsident Horst Köhler kann das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten.
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http://www.rp-online.de/public/article/ ... reten.html